Brandschutz

Brandschutzhelfer:innen

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Brandschutzhelfer:innen

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Vermögenswerte vor den Gefahren eines Brandes. Als regionaler Anbieter bieten wir Ihnen erfahrene qualifizierte Brandschutzhelfer, die Ihnen helfen, im Ernstfall richtig zu handeln.

Ihre durch uns ausgebildeten Mitarbeiter:innen werden professionell ausgebildet und zertifiziert. Sie werden Experten darin, potenzielle Gefahren zu erkennen, Evakuierungspläne umzusetzen und Erste-Hilfe zu leisten. Mit ihrem erlernten Fachwissen und ihrer Erfahrung sorgen sie dafür, dass Ihr Unternehmen optimal auf den Ernstfall vorbereitet ist.

Vertrauen Sie auf unsere Zuverlässigkeit und Professionalität. Wir arbeiten bereits mit einer Vielzahl von großen und kleinen Unternehmen zusammen und haben maßgeblich zur Steigerung der betrieblichen Sicherheit beigetragen.

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Was der Gesetzgeber fordert:

Für betriebliche Brandschutzhelfer:innen gibt es bestimmte rechtliche Grundlagen, die Sie beachten sollten. Hier sind einige wichtige Punkte:


Gesetzliche Grundlage:

Brandschutzhelfer:innen sind in Deutschland auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" tätig.


Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

Brandschutzhelfer:innen sind z.B.  für die Durchführung von Evakuierungsübungen, die Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen und die Erste-Hilfe-Leistung im Brandfall zuständig.


Ausbildung:

Brandschutzhelfer:innen benötigen eine spezielle Ausbildung , um für ihre Aufgaben qualifiziert zu sein. Diese ist in der ASR A2.2 geregelt.


Anzahl der Brandschutzhelfer:

Abhängig von der Größe und Art des Betriebs ist eine unterschiedliche Anzahl von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern gefordert. Die genaue Anzahl kann je nach regionalen Vorgaben und Risikobewertung variieren. Gerne beraten wir Sie hierzu.


Fortbildung:

Brandschutzhelfer:innen benötigen regelmäßige Fortbildungen, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Wir empfehlen einen Fortbildungsrythmus von zwei Jahren.


Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbeauftragten:

Brandschutzhelfer:innen arbeiten eng mit anderen Sicherheitsbeauftragten wie dem Betriebsarzt, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Arbeitsschutzkoordinator zusammenarbeiten, um ein umfassendes Sicherheitskonzept zu gewährleisten.


Dokumentation:

Eine weiter mögliche Aufgabe ist die Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen, Übungen und Schulungen. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und dem Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.


Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und nicht als rechtliche Beratung dienen. Es ist wichtig, spezifische gesetzliche Anforderungen und Vorschriften für Ihren individuellen Fall zu recherchieren und zu berücksichtigen.


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